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Jetzt Überbrückungshilfe III nutzen!

Über die Überbrückungshilfe III kannst Du Dir die Einrichtungskosten bis Juni 2021 für Deinen Gutscheinshop komplett erstatten lassen.
Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
Nutze die Chance und starte mit der Digitalisierung Deines Betriebs.

Auszug aus der "Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick"


Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Quellen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210119-zitat-altmaier-zur-vereinfachung-der-corona-hilfe.html

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